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Rbb Muss Tierschutzpartei Bei Mehr Als 2 Prozent Nennen

RBB muss Tierschutzpartei bei mehr als 2 Prozent nennen

Verwaltungsgericht entscheidet: Rundfunkbeitragsservice muss Tierschutzpartei in Wahlwerbung erwähnen

Tierschutzpartei zieht vor Gericht

Die Tierschutzpartei zog vor Gericht, weil der Rundfunkbeitragsservice (RBB) sie nicht in seiner Wahlwerbung genannt hatte, obwohl sie bei der letzten Bundestagswahl mehr als 2 Prozent der Stimmen erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Tierschutzpartei Recht und verpflichtete den RBB, sie in seiner Wahlwerbung zu nennen.

RBB muss Tierschutzpartei nennen

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass der RBB die Tierschutzpartei in seiner Wahlwerbung nennen muss, weil sie bei der letzten Bundestagswahl mehr als 2 Prozent der Stimmen erhalten hatte. Der RBB hatte argumentiert, dass die Tierschutzpartei nicht relevant genug sei, um in seiner Wahlwerbung genannt zu werden. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück und stellte fest, dass die Tierschutzpartei eine etablierte politische Partei sei, die bei der letzten Bundestagswahl eine beträchtliche Anzahl von Stimmen erhalten habe.

Wahlwerbung muss ausgewogen sein

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Wahlwerbung des RBB ausgewogen sein muss und alle Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl mehr als 2 Prozent der Stimmen erhalten haben, genannt werden müssen. Der RBB hatte argumentiert, dass seine Wahlwerbung ausgewogen sei, weil er alle Parteien genannt habe, die im Bundestag vertreten seien. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück und stellte fest, dass die Tierschutzpartei nicht im Bundestag vertreten sei, aber dennoch Anspruch auf eine namentliche Erwähnung in der Wahlwerbung des RBB habe.

Fazit

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist ein Sieg für die Tierschutzpartei und für die Demokratie. Sie stellt sicher, dass alle Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl mehr als 2 Prozent der Stimmen erhalten haben, in der Wahlwerbung des RBB genannt werden. Dies trägt dazu bei, dass die Wahlwerbung des RBB ausgewogen ist und dass alle Parteien eine faire Chance haben, bei der nächsten Bundestagswahl Stimmen zu gewinnen.


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